Abfindung clever versteuern – mit der Fünftelregelung Steuern sparen
- Shuying
- 6. Mai 2025
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 19. Mai 2025
Eine Kündigung ist oft ein Schock – doch sie kann auch der Anfang von etwas Neuem sein. Ein möglicher Lichtblick: die Abfindung. Mit der richtigen Strategie im Umgang damit kann sie der Beginn eines finanziell freien und glücklichen Lebens sein.
Eine besonders hilfreiche Steuerstrategie in diesem Zusammenhang ist die Fünftelregelung. Sie ermöglicht es dir, die Steuerlast auf deine Abfindung zu reduzieren. In diesem Artikel erfährst du, wie die Fünftelregelung funktioniert – inklusive leicht verständlicher Beispiele.

Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Vergünstigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Sie senkt die Steuerlast, indem die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt wird – so bleibst du in einer niedrigeren Steuerprogression.
Voraussetzungen für die Anwendung
Um die Fünftelregelung nutzen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Außerordentliche Einkünfte: Die Abfindung muss zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden.
Einmalige Zahlung: Die Abfindung muss in einer Summe innerhalb eines Kalenderjahres gezahlt werden.
Keine laufenden Zahlungen: Es darf sich nicht um fortlaufende Zahlungen handeln
Tipp: Lass dir die Abfindung am besten direkt in einer Summe auszahlen, um die Fünftelregelung optimal nutzen zu können.
Wie hoch liegt deine Abfindung?
Unter 50.000€
50.000-100.000€
100.000-150.000€
über 150.000€
So wirkt die Fünftelregelung in der Praxis
Ohne Fünftelregelung:
Ohne Anwendung der Fünftelregelung wird die gesamte Abfindung zum regulären Jahreseinkommen hinzugerechnet, was aufgrund des progressiven Steuertarifs zu einer höheren Steuerlast führen kann.
Mit Fünftelregelung:
Berechne die Steuer auf dein reguläres Jahreseinkommen ohne Abfindung.
Berechne die Steuer auf dein Jahreseinkommen plus ein Fünftel der Abfindung.
Ermittle die Differenz zwischen den beiden Steuerbeträgen.
Multipliziere die Differenz mit fünf.
Addiere das Ergebnis zur Steuer auf dein reguläres Einkommen – das ist die Gesamtsteuer mit Fünftelregelung.
Diese Berechnung kann durch den Abfindungsrechner leicht durchgeführt werden.
Beispielrechnungen: (Generelle Annahmen: Keine Kirchensteuer, keine Entgeltersatzleistungen.)
Beispiel 1: Lisa
Position: Sachbearbeiterin
Familienstand: Single
Jahresbrutto: 50.000 €
Abfindung: 20.000 €
Ohne Fünftelregelung:
Gesamteinkommen: 70.000 €
Steuer: 18.488 €

Die gesamte Abfindung wird zum regulären Jahreseinkommen hinzugerechnet.
Mit Fünftelregelung:
Steuer: 17.926 €

Steuer mit Anwendung der Fünftelregelung
Steuerersparnis: 18.488 € – 17.926 € = 562 €
Beispiel 2: Max
Position: Analyst
Familienstand: Verheiratet, mit Ehegattensplitting
Jahresbrutto: 70.000 €
Abfindung: 80.000 €
Ohne Fünftelregelung:
Gesamteinkommen: 150.000 €
Steuer: 41.328 €
Mit Fünftelregelung:
Steuer: 36.796 €
Steuerersparnis: 41.328 € – 36.796 € = 4.532 €
Beispiel 3: Richard
Position: Manager
Familienstand: Verheiratet, mit Ehegattensplitting
Jahresbrutto: 100.000 €
Abfindung: 150.000 €
Ohne Fünftelregelung:
Gesamteinkommen: 250.000 €
Steuer: 87.751 €
Mit Fünftelregelung:
Steuer: 82.883 €
Steuerersparnis: 87.751 € – 82.883 € = 4.868 €
Wichtige Hinweise
Die Fünftelregelung führt nicht in jedem Fall zu einer Steuerersparnis. Es ist daher ratsam, individuelle Berechnungen durchzuführen.
Seit dem 1. Januar 2025 kann die Fünftelregelung nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung optional beantragt werden.
Je niedriger dein übriges Einkommen im Jahr der Abfindung, desto mehr profitierst du von der Fünftelregelung.
Fazit
Die Fünftelregelung kann eine effektive Methode sein, um die Steuerlast auf Abfindungen zu reduzieren. Allerdings hängt der tatsächliche Vorteil von individuellen Faktoren ab. Es ist daher empfehlenswert, die persönliche Situation sorgfältig zu analysieren und gegebenenfalls steuerlichen Rat einzuholen.
📢 Deine nächsten Schritte:
Berechne jetzt deine persönliche Steuerersparnis mit der Fünftelregelung.
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Wenn du weitere Unterstützung benötigst oder Fragen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung!


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